Das EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert die Abnahme und Vergütung des Solarstromes durch den regionalen Netzbetreiber. Der jeweilige Netzbetreiber muß den Solarstrom für die nächsten 20 Jahre zu einem festgelegten Vergütungssatz abnehmen. Zusätzlich ist es möglich den erzeugten Solarstrom ganz oder teilweise selbst zu verbrauchen. Unterschieden wird daher nach der Volleinspeisung und dem sogenannten Eigenverbrauch. Welches Modell für Sie die richtige Wahl ist erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die Volleinspeisung:
Der gesamte von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird über einen zusätzlichen Stromzähler, dem sogenannten Einspeisezähler, erfaßt und vom Netzbetreiber für die nächsten 20 Jahre vergütet. Ihren eigenen Strombedarf beziehen Sie weiterhin von einem Stromanbieter Ihrer Wahl.
Bei einer Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.12.2011 sind die Vergütungssätze wie folgt geregelt:
Photovoltaikanlagen auf Gebäude:
| Anlagenleistung unter 30 kW: | 28,74 Cent/kWh |
| zwischen 30 und 100 kW: | 27,33 Cent/kWh |
| über 100 kW: | 25,86 Cent/kWh |
| über 1.000 kW: | 21,56 Cent/kWh |
Freiflächenanlagen:
| Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen: | 22,07 Cent/kWh |
| auf sonstigen Flächen: | 21,11 Cent/kWh |
| auf Ackerflächen: | 0,00 Cent/kWh |
Bei Inbetriebnahme ab dem 1.1.2012 wird die Vergütung reduziert. Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1.1.2012 und dem 30.6.2012 neu ans Netz gehen, sind wie folgt geregelt.
Photovoltaikanlagen auf Gebäude:
| Anlagenleistung unter 30 kW: | 24,43 Cent/kWh |
| zwischen 30 und 100 kW: | 23,23 Cent/kWh |
| über 100 kW: | 21,98 Cent/kWh |
| über 1.000 kW: | 18,33 Cent/kWh |
Freiflächenanlagen:
| Photovoltaikanlagen auf Konversionsflächen: | 18,76 Cent/kWh |
| auf sonstigen Flächen: | 17,94 Cent/kWh |
Der Eigenverbrauch:
Seit Anfang 2009 besteht die Möglichkeit den erzeugten Solarstrom teilweise oder ganz selbst zu verbrauchen. Dadurch können die eigenen Strombezugskosten gesenkt werden und der Solarstrom wird direkt vor Ort genutzt. Für die Zukunft machen Sie sich damit unabhängiger von weiter steigenden Energiekosten.
Für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde erhalten Sie einen festgelegten Zuschuss vom Netzbetreiber. In der Regel verbessert sich dadurch die Rendite der Photovoltaikanlage im Verhältnis zur Volleinspeisung. Der Vorteil wird umso größer, je höher die Strombezugskosten in den nächsten 20 Jahren werden.
Bei einer Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2011 und dem 31.12.2011 sind die Vergütungssätze für den selbst verbrauchten Solarstrom wie folgt geregelt (gilt bei gewerblichem Eigenverbrauch des Solarstromes):
Photovoltaikanlagen auf Gebäude:
| Anlagenleistung unter 30 kW: | Eigenverbrauchsanteil
unter 30%: |
12,36 Cent/kWh |
| Eigenverbrauchsanteil über 30%: | 16,74 Cent/kWh | |
| Anlagenleistung 30 bis 100 kW: | Eigenverbrauchsanteil
unter 30%: |
10,95 Cent/kWh |
| Eigenverbrauchsanteil über 30%: | 15,33 Cent/kWh | |
| Anlagenleistung über 100 kW: | Eigenverbrauchsanteil unter 30%: | 9,48 Cent/kWh |
| Eigenverbrauchsanteil
über 30%: |
13,86 Cent/kWh |
Bei einer Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2012 und dem 30.6.2012 gelten folgende Vergütungssätze für den selbst verbrauchten Solarstrom (gilt bei gewerblichem Eigenverbrauch des Solarstromes):
Photovoltaikanlagen auf Gebäude:
| Anlagenleistung unter 30 kW: | Eigenverbrauchsanteil
unter 30%: |
8,05 Cent/kWh |
| Eigenverbrauchsanteil über 30%: | 12,43 Cent/kWh | |
| Anlagenleistung 30 bis 100 kW: | Eigenverbrauchsanteil
unter 30%: |
6,85 Cent/kWh |
| Eigenverbrauchsanteil über 30%: | 11,23 Cent/kWh | |
| Anlagenleistung bis 500 kW: | Eigenverbrauchsanteil unter 30%: | 5,60 Cent/kWh |
| Eigenverbrauchsanteil
über 30%: |
9,98 Cent/kWh |
Steuerliche Betrachtung der Photovoltaikanlage
Zusätzlich möglich ist die Rückerstattung der Umsatzsteuer aus dem Kaufpreis der Photovoltaikanlage. Dies gilt auch für normale Hausbesitzer, sofern die Photovoltaikanlage nach einfacher Anmeldung beim Finanzamt gewerblich betrieben wird. Die Gewinne aus dem Verkauf des Solarstromes an den Netzbetreiber müssen jedoch versteuert werden. Dafür können wiederum die Investitionskosten der Anlage über 20 Jahre abgeschrieben werden. Kosten wie Zählermiete, Zinsen für Kredite, Reparaturkosten können ebenfalls abgesetzt werden.
Beim Eigenverbrauch verkauft der Betreiber aus umsatzsteuerlicher Sicht den Solarstrom z.B. für 28,74 Cent/kWh und kauft im Eigenverbrauchsfall den Strom sofort für 16,74 bzw. 12,36 Cent zurück. Darauf muß er noch die MwSt. zahlen. Da die Privatperson diese Steuer nicht wie ein Unternehmen verrechnen kann, ergeben sich für Privathaushalte und Unternehmen unterschiedliche Zuschuss-Situationen. Für den selbst verbrauchten Solarstrom muß der Privathaushalt dem Netzbetreiber je nach Eigenverbrauchsquote die Mehrwertsteuer in Höhe von 2,28 bis 3,11 Cent/kWh bezahlen.
Wichtig: diese steuerlichen Hinweise sind ohne Gewähr und ersetzen nicht die fachliche Beratung durch einen Steuerberater. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.
