1.1.2023: Steuererleichterungen für Photovoltaikanlagen

2022-12-02 08:23 von Holger Freyer

Bundestag und Bundesrat wollen im Rahmen des Jahressteuergessetzes Änderungen bei der Steuer für Photovoltaikanlagen beschließen. Steuerbefreiungen sind für die Einkommensteuer geplant. Bei der Umsatzsteuer soll ein Steuersatz von Null gelten.

Die Steuerbefreiung in der Einkommensteuer wird schon auf das Jahr 2022 vorgezogen. Betreiber:innen von Anlagen werden damit schon für die Steuererklärung 2022 davon befreit, Einkünfte aus der Anlage in der Einkommensteuererklärung anzugeben und zu versteuern. Das betrifft wie geplant alle Bestands- und Neuanlagen bis 30 kWp. Bei Gebäuden mit mehreren Wohn- und Gewerbeeinheiten liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit und es ist nach Beschluss des Ausschusses nicht nötig, dass das Gebäude überwiegend Wohnzwecken dient. Pro Steuerpflichtigem ist die Einkommensteuerbefreiung auf 100 kWp Anlagenleistung begrenzt.

Ab 2023 soll ein neuer Umsatzsteuersatz null für den Verkauf von Photovoltaikanlagen an Betreiber:innen eingeführt werden. Ein Anlagenbetreiber muss sich künftig nicht mehr umsatzsteuerpflichtig erklären, damit er die bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt. Künftig soll keine Umsatzsteuer mehr beim Anlagenkauf anfallen.

Für weitergehende Informationen wenden wenden Sie sich an Ihren Steuerberater bzw. an einen Lohnsteuerhilfeverein.

Quelle: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. - www.solarwirtschaft.de

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